Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma Living Real Estate Mallorca

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute gelten diese auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 1 VERTRAULICHKEIT

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Living Real Estate Mallorca an Dritte weitergegeben werden.

§ 2 DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Living Real Estate Mallorca zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 3 VORKENNTNIS

Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von drei Kalendertagen die bestehende Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§ 4 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die durch uns erteilten Auskünfte und Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird durch uns nicht übernommen. 

§ 5 VERTRAGSABSCHLUSS / PROVISION

Bei einem erfolgreichem Vertragsabschluss der rechtswirksamen Kaufurkunde (Escritura) durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, ist der Eigentümer verpflichtet die anfallende Provision am Tag der Beurkundung durch einen spanischen bankbestätigten Scheck zu zahlen. 
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Provisionsvereinbarung im Verkaufsauftrag. 

§ 6 RÜCKFRAGEKLAUSEL

Der Eigentümer eines Objektes verpflichtet sich, welches er uns zur Vermakelung gegeben hat, vor Abschluss der beabsichtigten Kaufurkunde, unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Käufer / Vertragspartners bei Living Real Estate Mallorca rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Kaufkunden / Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist. Dies gilt auch für Dritte die mit dem Käufer in direkter oder indirekter Beziehung stehen.

§ 7 FOLGEGESCHÄFT

Ein Provisionsanspruch durch die Agentur Living Real Estate Mallorca besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und /oder wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. 

§ 8 GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand Palma ist der einzig gültige im Falle einer Nichteinhaltung des vereinbarten Kaufvertrag, Optionsvertrag oder der Provisionsvereinbarung  Es findet ausschließliches das spanische Recht Anwendung.

§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.


 

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